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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Vorträge, Sparring, firmeninterne Seminare sowie Moderationen

von
Carina Stöttner
Alleenstraße 11, 71732 Tamm
(nachfolgend „Referentin“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Referentin und dem jeweiligen Auftraggeber/Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“) über Vorträge, Keynotes, Moderationen, Sparring-Formate, firmeninterne Seminare sowie vergleichbare Leistungen (nachfolgend zusammen „Leistungen“).

1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also für Unternehmen, Körperschaften, Institutionen und vergleichbare Organisationen.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Referentin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website oder in anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

2.2 Der Veranstalter kann eine Anfrage per E-Mail, telefonisch oder über ein Kontaktformular stellen. Die Referentin übermittelt daraufhin ein Angebot bzw. eine Buchungsbestätigung unter Bezugnahme auf diese AGB.

2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot der Referentin schriftlich (per E-Mail oder in Textform) bestätigt. Mit der Annahmebestätigung erkennt der Veranstalter die zum Zeitpunkt der Bestätigung gültigen AGB an.

2.4 Werden im Einzelfall individuelle Vereinbarungen getroffen (z. B. besondere Konditionen, besondere Formate), gehen diese den Regelungen dieser AGB vor, soweit sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3. Leistungsumfang

3.1 Art, Umfang, Dauer, Thema, Zielgruppe, Sprache, Termin und Ort der Leistung ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

3.2 Die Referentin erbringt ihre Leistungen im Rahmen einer freien Vortragstätigkeit. Sie behält sich vor, Inhalt, Aufbau und didaktische Gestaltung der Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Themas eigenverantwortlich auszugestalten.

3.3 Nebenleistungen (z. B. zusätzliche Workshop-Sessions, Nachbereitung, Begleitmaterial, Q&A-Sessions, Sparring-Termine) werden nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Honorar, Spesen, Zahlungsbedingungen

4.1 Das vereinbarte Honorar versteht sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Veranstalter die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Referentin (z. B. Bahn 1. Klasse oder vergleichbare Anreise, Flug Economy, Hotel in angemessener Kategorie).

4.3 Die Referentin stellt das Honorar grundsätzlich nach Durchführung der Leistung in Rechnung. In Einzelfällen kann eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.

4.4 Das Zahlungsziel beträgt 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Referentin ist berechtigt, für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr zu erheben und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

5. Stornierung durch den Veranstalter

5.1 Der Veranstalter kann den Vertrag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin stornieren bzw. von diesem zurücktreten. Die Stornierung hat in Textform (per E-Mail) zu erfolgen; maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Referentin.

5.2 Im Falle der Stornierung werden folgende Stornokosten des vereinbarten Honorars (ohne Spesen) fällig:

  • bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Honorars
  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
  • bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Honorars
  • ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars

5.3 Bereits entstandene, nachweisbare Aufwendungen und Kosten (z. B. nicht stornierbare Reise- oder Hotelkosten) sind vom Veranstalter zusätzlich zu übernehmen.

5.4 Eine Verschiebung des Termins durch den Veranstalter gilt als Stornierung mit anschließender Neuvereinbarung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

6. Ausfall der Referentin (Krankheit, höhere Gewalt)

6.1 Fällt die Referentin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, von ihr nicht zu vertretenden Umständen aus, entfällt ihre Leistungspflicht für den vereinbarten Termin.

6.2 Die Referentin wird den Veranstalter unverzüglich über den Ausfall informieren und sich bemühen,

  • einen adäquaten Ersatztermin oder
  • eine geeignete Ersatzperson vorzuschlagen.
    Ein Rechtsanspruch des Veranstalters auf einen Ersatztermin oder eine Ersatzperson besteht jedoch nicht.

6.3 Bereits gezahlte Honorare für den ausgefallenen Termin werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen.

6.4 Insbesondere sind Schadensersatzansprüche des Veranstalters wegen ausgefallener Veranstaltungskosten, Ersatz von Drittleistungen (z. B. Location, Catering, Technik, Werbung), entgangenem Gewinn, Umsatzeinbußen, vergeblichen Aufwendungen oder sonstigen mittelbaren oder Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Technik, Mitwirkungspflichten des Veranstalters

7.1 Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche technische Ausstattung (z. B. Mikrofon, Beamer, Leinwand, Lautsprecher) wird rechtzeitig vorab abgestimmt und vom Veranstalter gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.2 Der Veranstalter stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen zum vereinbarten Beginn funktionstüchtig bereitstehen und ein technisch einwandfreier Ablauf möglich ist.

7.3 Verzögert oder verkürzt sich die Leistung aufgrund von vom Veranstalter zu vertretenden Umständen (z. B. verspäteter Beginn, technische Probleme vor Ort), bleibt der Honoraranspruch in voller Höhe bestehen.

8. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Aufzeichnungen

8.1 Sämtliche von der Referentin erstellten Inhalte und Materialien (z. B. Präsentationen, Charts, Unterlagen, Skripte, Arbeitsmaterialien) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben bei der Referentin, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

8.2 Der Veranstalter erhält, sofern vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an bereitgestellten Präsentationsunterlagen zum internen Gebrauch. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Referentin nicht gestattet.

8.3 Der Veranstalter ist berechtigt, den Namen, die Funktion und ein Foto der Referentin im Zusammenhang mit der Bewerbung und Durchführung der Veranstaltung zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung (z. B. für andere Formate, Kampagnen, Produkte) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

9. Vertraulichkeit

9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei sowie über Teilnehmende, interne Prozesse oder Strategien streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

9.2 Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

10. Haftung

10.1 Die Referentin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Referentin beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Referentin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.4 Eine gesetzlich zwingende verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

11. Datenschutz

11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ergänzend gilt die auf der Website der Referentin veröffentlichte Datenschutzerklärung.

11.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmenden – sofern erforderlich – über die Datenverarbeitung zu informieren, insbesondere bei Foto-, Video- oder Audioaufzeichnungen, die er selbst veranlasst.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Referentin Gerichtsstand und Erfüllungsort.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.